Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Uwe Peter Schmidt, Hannover


1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich und ausschließlich für meine Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern. Individuelle Vereinbarungen mit Partnern haben stets Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Von meinen Lieferkonditionen abweichende Bedingungen gelten nur mit meiner schriftlichen Zustimmung. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis abweichender oder ergänzender Bedingungen die Lieferung der Ware oder die Dienstleistung ausführe.

1.2. Bezieht sich ein Kunde oder Geschäftspartner auf seine eigenen Geschäftsbedingungen, so wird dem von mir ausdrücklich widersprochen, soweit damit die vorliegenden Geschäftsbedingungen beeinträchtigt werden.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte und Verträge, ohne dass in jedem Fall auf sie hingewiesen werden muss.

1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

1.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich erläuternde Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern keine andere, dafür zutreffende Bedingung vereinbart wurde. Die Angebote sind bis zur schriftlichen Annahme durch den Käufer freibleibend und können bis zu diesem Zeitpunkt von mir jederzeit widerrufen werden.

2.2. Meine schriftliche Auftragsbestätigung ist für den Vertragsinhalt maßgebend, sofern der Käufer nicht unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.

2.3. In meinen Unterlagen enthaltene Angaben gelten als Information und sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil definiert sind.

2.4. Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Ich werde dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen annehmen, sofern keine Hinderungsgründe vorliegen, die ich nicht zu vertreten habe. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages.


3. Vorlieferungsvorbehalt

Jeder von mir angenommene Dienstleistungs- oder Liefervertrag steht unter dem Vorbehalt des inhaltlich und umfänglich richtigen sowie rechtzeitigen Erhalts der Leistung oder Ware vom Vorlieferanten. Kann diese Vorlieferung nicht entsprechend in Empfang genommen werden aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, kann ich vom Liefervertrag mit dem Käufer zurücktreten. Jegliche Schadensersatz- oder anderweitige Ansprüche des Käufers aus diesem Grunde sind ausgeschlossen.


4. Leistungsumfang

4.1. Der Umfang und die Art der Dienstleistung oder Lieferung werden von mir in der betreffenden Auftragsbestätigung bestimmt, soweit vorhanden. Andernfalls gelten die Angaben im relevanten Angebot.

4.2. Die in meinen Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben über die Art und die Eigenschaften der Ware oder der Leistung gelten lediglich zur Information und sind unverbindlich, sofern sie nicht eindeutig als verbindlich bezeichnet sind. Auch bei verbindlichen Angaben handelt es sich nicht um Garantien im Rechtssinne.

 

5. Liefer- und Annahmefrist

5.1. Als Lieferfrist gilt der von mir in der betreffenden Auftragsbestätigung festgelegte Termin, sofern keine andere Regelung getroffen wurde. Aus Gründen, die sich außerhalb meines Einflussbereiches befinden, kann sich diese Lieferfrist verlängern.

5.2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn ich bis zu ihrem Ablauf die Ware oder Dienstleistung zur Auslieferung oder Übergabe bereitgestellt und dem Käufer dieses mitgeteilt habe.

5.3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine sonstigen Mitwirkungspflichten, so bin ich berechtigt, den mir entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5.4. Sollte ich in Lieferverzug geraten, so muss mir – soweit gesetzlich vorgesehen – der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware oder Dienstleistung ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit bzw. verfügbar gemeldet wurde.

5.5. Teillieferungen sind in berechtigten und zumutbaren Fällen zulässig.

5.6. Wird die Ware entsprechend der Vorgaben des Käufers an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Auslieferungsortes, auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer im Einzelfall die Frachtkosten trägt.

 

6. Geschäfte mit Gebrauchtmaschinen

6.1. Wenn ich Unterlagen zu gebrauchten Maschinen und anderen technischen Ausrüstungen an einen Käufer übergebe, so geschieht dies absolut unverbindlich. Für Unterlagen dieser Art übernehme ich keinerlei Gewähr oder Haftung. Es steht dem Käufer frei, die Richtigkeit der Angaben in diesen Unterlagen selbst zu prüfen.

6.2. Angaben über Maschinenstandorte und andere Details sind nur für den jeweiligen Interessenten bestimmt und dürfen ohne meine schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.

6.3. Wenn ich einem Kaufinteressenten ein Objekt zum Kauf nachweise, verpflichtet sich dieser Kaufinteressent, Preis- und Abschlussverhandlungen mit dem Besitzer oder sonstigen Verhandlungsbeauftragten über das Kaufobjekt ohne meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder selbst, noch durch Dritte, auch nicht mittelbar, sondern nur durch mich oder mit mir zu führen.

6.4. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen kann ich vom Kaufinteressenten die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 20 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 50 % des Werts des betreffenden Kaufobjekts, verlangen. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche behalte ich mir vor.

 

7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Ansprüche rechtsgültig festgestellt und unbestritten sind. Der Anspruch des Käufers muss dabei auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.


8. Preise, Zahlung

8.1. Alle Preise gelten – sofern keine andere Festlegung getroffen wurde – ab Standort der Ware, ausschließlich Verpackung, Versicherung und Transport, jedoch zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2. Die Zahlung der in meinen Rechnungen ausgewiesenen Preise hat ausschließlich auf eines meiner Konten zu erfolgen.

8.3. Der jeweilige Kaufpreis ist entsprechend der in der Auftragsbestätigung festgelegten Zahlungsmodalitäten zu zahlen. Der Abzug von Skonti ist nur bei entsprechender Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien zulässig. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Der Anspruch auf Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

8.4. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils bei Versand oder Übergabe der vertragsgegenständlichen Ware oder Dienstleistung. Kann der Versand oder die Übergabe des Vertragsgegenstandes nicht erfolgen aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, erfolgt die Rechnungsstellung dennoch mit unveränderter Fälligkeit.

8.5. Meine Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar ohne Abzug. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen meiner schriftlichen Zustimmung.

8.6. Gewährung von Skonti sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden und der Käufer mir gegenüber alle offenen Rechnungsbeträge ausgeglichen hat.

8.7. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Forderungen mir gegenüber aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.8. Mit Ablauf der in der Rechnung festgelegten Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. In diesem Fall bin ich berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Bei unregelmäßiger und unpünktlicher Zahlung des Käufers, bei Zweifeln hinsichtlich seine Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft darf ich die sofortige Bezahlung der offenen Rechnungsbeträge fordern oder Sicherheiten für erfolgte und ausstehende Lieferungen verlangen und bis zum Erhalt dieser Sicherheiten weitere Lieferungen einstellen. In besonderen Fällen bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder bei Verschulden Schadensersatz zu verlangen. Zudem kann ich  den Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen.


9. Eigentumsvorbehalt 

9.1. Das Recht auf Eigentum an der gelieferten Ware behalte ich mir vor, bis meine sämtlichen Forderungen aus aktuellen und früheren Geschäftsverbindungen mit dem Käufer ausgeglichen sind.

9.2. Dem Käufer ist es bis auf Widerruf gestattet, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern oder anderweitig zu verwerten (z.B. zu verbinden, einzubauen), es sei denn, dass die sich die aus dem Weiterverkauf oder der anderweitigen Verwertung ergebende Forderung bereits an Dritte abgetreten ist.

9.3. Der Käufer tritt bereits jetzt alle seine Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware oder aus deren anderweitiger Verwertung oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Ware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, sicherungshalber an mich ab. Die Abtretung erfasst auch den anerkannten Saldo eines Kontokorrents sowie im Falle der Insolvenz des Forderungsschuldners auch den "kausalen Saldo".

9.4. Der Käufer bleibt ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Meine Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Ich verpflichte mich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seiner Zahlungspflicht nachkommt und auch sonst kein Grund vorliegt, der zum Wegfall der Veräußerungsbefugnis führen oder zu deren Widerruf berechtigen würde. Auf Verlangen hat mir der Käufer die Schuldner und die jeweilige Höhe der abgetretenen Forderungen mitzuteilen.

9.5. Die Verarbeitung, Veränderung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird stets für mich vorgenommen, ohne dass sich daraus Verpflichtungen für mich ergeben. Wird die Ware mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet, untrennbar vermischt oder zu einer einheitlichen neuen Sache verbunden, so erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten, umgebildeten, vermischten oder verbundenen Gegenständen zur Zeit der Veränderung.

9.6 Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er auf mein Eigentum hinzuweisen, mich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und sofort Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs zu veranlassen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer.

9.7. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- und andere Arbeiten an der Ware auf eigene Kosten durchzuführen. Etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung oder den Besitzwechsel der Ware hat er mir unverzüglich mitzuteilen.

9.8. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder schuldhaften Pflichtverletzungen durch den Käufer oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen bin ich zur Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Ich darf die Ware auch selbst wegnehmen und hierzu die Räume betreten, in welchen sich die Ware befindet. Diese vorläufige Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch mich gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Eine Rückgabe an den Käufer erfolgt erst, wenn alle fälligen Zahlungen sichergestellt sind. Ich bin auch berechtigt, die Ware zu verwerten und den Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen. Die Kosten der Wegnahme, Aufbewahrung, Rückgabe und Verwertung der Ware trägt der Käufer. 

9.9. Mein gesetzliches Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt durch die vorstehende Regelung unberührt. Es besteht auch, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird.

9.10. Ich verpflichte mich, die mir zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert (Sicherungswert) meiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt mir.

 

10. Umsatzsteuer

Schäden, die mir dadurch entstehen, dass der Käufer die Umsatzsteuervorschriften nicht einhält (z.B. Angabe einer falschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), hat der Käufer selbst zu ersetzen.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtstand und geltendes Recht

11.1. Erfüllungsort für alle meine Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis ist mein Geschäftssitz in Hannover. Davon abweichende Regelungen können im Einzelfall getroffen werden.

11.2. Gerichtsstand für alle meine Auseinandersetzungen aus einem Geschäftsvertrag ist Hannover, wenn der Käufer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ich bin jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers Klage zu erheben.

11.3. Sowohl bei Inlandsgeschäften, als auch bei Auslandsgeschäften gilt für mich nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

 

Uwe Peter Schmidt

Dieterichsstr. 29 
30159 Hannover 

T.: +49-511-1691010
M: +49-170-6003001

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